Meilenstein in der Finanzierung der Schieneninfrastruktur
Mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) hat die Koalition einen Game-Changer in der Frage der Finanzierung der Schieneninfrastruktur und bei der Frage, wie wir die Modernisierung der Infrastruktur in Deutschland angehen, auf den Weg gebracht.
Denn mit dem sogenannten BSWAG brechen wir erstmals die bisherige Unterscheidung zwischen der Finanzierung der Instandhaltung und dem Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur auf.
Wir schaffen damit die rechtliche Grundlage für die 40 Korridorsanierungen – also für die Sanierung der am stärksten belasteten Streckenabschnitte des Schienennetzes – für welche der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren über 30 Milliarden EUR vorsieht.
Im Kern schaffen wir neue Finanzierungsoptionen bei Instandhaltungsmaßnahmen auf Schienenwegen: Investitionen in den Erhalt und Ausbau von Schienenwegen in gebündelten Baumaßnahmen. So können Bauabschnitte unabhängig von Abschreibungszeiträumen zusammengefasst und modernisiert werden. Das schafft Kapazität und Resilienz für ein verlässliches und pünktliches Schienennetz.
Zudem können nun auch kleine und mittlere Maßnahmen wie Überhol-, und Wendegleise sowie Einrichtungen für Gleiswechselbetrieb durch den Bund ohne langwierige Nutzen-Kosten-Bewertungen finanziert werden. Gerade diese Maßnahmen, die lange vernachlässigt wurden, senken die Störanfälligkeit des Netzes enorm.
Eine sehr gute Entscheidung für die Zukunft des Schienennetzes.
Detlef Müller, MdB