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Pressemitteilung | 22. Juni 2025

Klare Kante gegen rechts – Antrag auf AfD-Verbot jetzt vorbereiten

Die SPD Sachsen setzt sich für das Anschieben eines AfD-Verbotsantrages ein. Der Landesparteitag hat heute beschlossen, die antragsberechtigten Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung aufzufordern, jetzt die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu schaffen.

Dazu erklärt Henning Homann, Co-Vorsitzender der SPD Sachsen: 

„Die Zeit zu handeln ist jetzt. Wir sehen tagtäglich, wie die AfD unsere Demokratie angreift, unsere Gesellschaft spaltet und gezielt die Grundwerte unseres Landes untergräbt. Ein entschlossenes Vorgehen gegen diese rechtsextreme Partei ist notwendig.

Ein Verbot der AfD ersetzt nicht die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit ihren Inhalten und mit den Menschen, die sie wählen. Aber wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass eine verfassungsfeindliche Partei ungehindert gegen die Demokratie agiert. Wir stehen für ein wehrhaftes, demokratisches Sachsen. Wer unsere Freiheit angreift, muss mit klarer Kante rechnen.”

Kathrin Michel, Co-Vorsitzende der SPD Sachsen: 

„Die Bekämpfung der AfD ist keine taktische Frage – sie ist eine Frage der Haltung. Und sie ist unsere gemeinsame Aufgabe. Wir brauchen klare Kante gegen Nazis – in Wort und Tat, in Beschlüssen und in Bündnissen. Wir lassen uns Sachsen nicht wegnehmen. Wir überlassen das Feld nicht den Feinden der Demokratie. 

Das heißt: Keine Relativierung, kein Wegducken, kein strategisches Schweigen, sondern Aufklärung, Präsenz, Bündnisse mit der Zivilgesellschaft. Und ein politisches Angebot, das mehr ist als Abgrenzung: Ein Angebot, das Zusammenhalt schafft, Chancen eröffnet und glaubwürdig ist.”

Konkret hat der Landesparteitag der SPD Sachsen in seinem Antrag „Die AfD bekämpfen: Politisch, sachlich, argumentativ um Überzeugungen ringen – und einen Antrag auf Parteiverbot vorbereiten!” beschlossen:

  • Die antragsberechtigten Verfassungsorgane sollen umgehend unabhängige Verfahrensexpertinnen und -experten beauftragen, um die rechtliche Grundlage für ein Verbotsverfahren sorgfältig vorzubereiten.

  • Sobald die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss ein offizieller Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden.