
Michel: „Die ‚Rente mit 63‘ ist für uns nicht verhandelbar“
Kathrin Michel, Co-Vorsitzende der SPD Sachsen, und Mitglied des Haushaltausschusses im Bundestag, zu den Vorschlägen von Union und FDP, das Renteneintrittsalter hochzusetzen:
“Die ‚Rente mit 63‘ ist mit uns nicht verhandelbar. Die Vorschläge aus Reihen der FDP und der Union zur Hochsetzung des Renteneintrittsalters lehnen wir ab. Das sind Sparpläne auf dem Rücken von Menschen, die viele Jahre hart gearbeitet haben. Mit der aktuellen Haushaltsdebatte hat diese Rentendebatte ohnehin nichts zu tun. Ich würde dem Finanzminister dringend raten, an der Stelle seinen Job zu machen. Populistische Debatten helfen uns nicht weiter.”
“Bei ‚Rente mit 63‘ geht es zumeist um Menschen, die bereits mit 16 oder 17 ins Berufsleben eingestiegen sind. Diese Menschen haben unseren Respekt verdient. Wir wissen aus unterschiedlichen Studien, dass es sich hierbei häufig um anspruchsvolle und körperlich belastende Jobs handelt, mit oftmals jahrelanger Schichtarbeit. Häufig sind die Menschen in diesen Jobs also körperlich nicht in der Lage, bis 67 zu arbeiten. Deshalb werden wir die ‚Rente mit 63‘ – also die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren – beibehalten. Gegenteilige Vorschläge sind respektlos.”
“Als Mitglied des Haushaltsausschusses gehe ich davon aus, dass die Bundesregierung pünktlich am 3. Juli einen Haushaltsentwurf für die parlamentarischen Beratungen vorlegen wird. Aber anstatt mit Hochdruck an diesem anspruchsvollen Entwurf zu arbeiten, fällt der FDP in persona des Bundesfinanzministers Christian Lindner nichts Besseres ein, als Rentenkürzungen ins Spiel zu bringen. Eine Kürzung von Sozialleistungen und damit eine Haushaltskonsolidierung auf den Schultern der wirtschaftlich Schwächsten, lehnen wir ab.”
Hintergrund: „Rente mit 63“ wird die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren genannt. Menschen mit Geburtsjahr vor 1953 können im Alter von 63 Jahren und Vorliegen der 45 Versicherungsjahre ohne Abschläge in Rente gehen. Aus der Rente mit 63 macht der Gesetzgeber schrittweise die Rente mit 65. Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente bei Vorliegen der 45 Versicherungsjahre frühestens mit 65 Jahren.