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Bauförderungen des Bundes wieder abrufbar

Seit Dienstag, den 20.02.2024, können wieder Förderanträge für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerechter Umbau sowie genossenschaftliches Wohnen gestellt werden. Die Programme mussten aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom November 2023 und der anschließenden Haushaltssperre vorübergehend pausiert werden.

Mit dem Förderprogramm KFN wurde 2023 über Zinsverbilligungen der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert und insgesamt Investitionen von rund 17,4 Milliarden Euro angestoßen. Seit Dienstag liegt der Endkundenzinssatz für Wohngebäude bei 2,1% und damit weit unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Das Programm ist für 2024 mit insgesamt 762 Millionen Euro ausgestattet. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude.

Mit dem erfolgreichen Programm „Altersgerechter Umbau“ werden bauliche Anpassungen gefördert, damit Menschen länger in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben können. Trotz aller Herausforderungen konnten wir für 2024 eine Verdoppelung der Mittel erkämpfen.

Das 2022 eingeführte und erfolgreiche Programm für genossenschaftliches Wohnen fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Neben einem nicht-rückzuzahlenden Zuschuss stehen günstige Kredite zur Verfügung, um alle Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens genießen zu können.

Außerdem wird es dieses Jahr ein neues Förderprogramm für Wohnungsbauunternehmen mit dem Namen „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) geben.

Franziska Mascheck, stellvertretende baupolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion dazu: „Unsere Bauministerin Klara Geywitz unterstützt mit diesem Programm die schwächelnde Bauwirtschaft.  Gerade in Ballungsräumen fehlt bezahlbarer Wohnraum für Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren sowie geringverdienende Einzelhaushalte. Das Programm soll somit den sozialen Wohnungsbau ergänzen. Dazu wird ein Mietpreiskorridor im unteren Drittel des Mietspiegels festgeschrieben, damit die neu gebauten Wohnungen am Ende auch denen zugutekommen, die sie am dringendsten brauchen. Das nennt man sozial gerechte Förderpolitik.“