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Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall | 13. Mai 2024

Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall

Henning Homann, Co-Vorsitzender der SPD Sachsen, zum Urteil des OVG Münster, dass die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf:

„Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, die unsere Demokratie abschaffen will. Dass der Verfassungsschutz sie beobachtet, ist daher richtig. Das Oberverwaltungsgericht zeichnet mit seinem Urteil ein realistisches Bild: Der rechtsextreme Flügel um Höcke, Krah und Urban hat in der Partei das Sagen. Weidel und Chrupalla sind nur noch Pappkameraden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. In Sachsen wird die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Auch das ist völlig zutreffend.

Die Versuche der AfD, den Rechtsstaat durch Klagen zu behindern, sind durch die Klarheit des Urteils gescheitert. In den letzten Wochen wurde noch einmal mehr als deutlich, welches hasserfüllte und demokratiefeindliche Klima die Partei anheizt. Sie ist eine Gefahr für unsere Demokratie und alle Demokratinnen und Demokraten, die sich für unsere Gesellschaft stark machen.“