
Vermittlungsausschuss beschließt wichtige Kompromisse
Der Vermittlungsausschuss hat am Mittwoch viele wichtige und dringend notwendige Kompromisse bei einer Reihe von Gesetzen beschlossen. Es waren zwar nicht immer einfache Gespräche, umso wichtiger, dass wir einen Interessenausgleich zwischen Bund und Ländern erzielt haben.
Wir bringen die Digitalisierung in unserem Land voran! Die Änderung des Online-Zugangsgesetzes ist für Bund, Länder und Kommunen zukunftsweisend. Die Weiterentwicklung des Gesetzes bringt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft spürbare Verbesserungen – und zwar in Form von benutzerfreundlichen und digitalisierten Verwaltungsdienstleistungen. So werden Briefe oder andere Schriftformerfordernisse durch digitale Zugangsmöglichkeiten ersetzt.
Zudem bringen wir die Deutschland-ID an den Start – sie wird das einheitliche Nutzerkonto für alle Verwaltungsdienstleistungen in diesem Land.
Mit der Einigung zur Videokonferenztechnik in der Justiz ermöglichen wir den umfassenden Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit. Richterinnen und Richter erhalten so die Möglichkeit, in geeigneten Fällen das Gerichtsverfahren per Videokonferenz zu verhandeln. Damit modernisieren wir die Justiz und schaffen Flexibilität für alle Verfahrensbeteiligten.
Auch im Verkehrsbereich kommen wir einen bedeutenden Schritt voran! Wir leiten mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz einen echten Paradigmenwechsel ein: Der Bund erhält nun die Möglichkeit selbst in die Instandsetzung des Schienennetzes zu investieren und wird dies auch tun!
Das Gesetz schafft die Grundlage, um die am höchsten belasteten 41 Korridore im deutschen Schienennetz zu sanieren. Mit den Generalsanierungen werden bei einer Streckeninstandsetzung mehrere Baumaßnahmen gebündelt. Das wird Bau- und Sperrzeiten verkürzen und damit weniger Störanfälligkeit, mehr Verlässlichkeit und mehr Kapazität im Netz schaffen.
Kurzum: die Züge fahren danach pünktlicher und zuverlässiger! Ebenso schaffen wir die Grundlage für Investitionen in Bahnhofsgebäude und die digitale Fahrzeugausrüstung auf der Schiene wird umfassend gefördert.
Zudem modernisieren wir das Straßenverkehrsgesetz: Die Kommunen erhalten nun – wie von über 1000 Städten, Gemeinden und Landkreisen über eine Initiative gefordert – zusätzliche Handlungsspielräume. Denn vor Ort wird in der Regel am besten gewusst, welche Maßnahmen für bessere Verkehrsverhältnisse notwendig sind.
So kann nun zum Beispiel bei Bedarf vor Ort leichter ein Lückenschluss zwischen zwei bestehenden Tempo-30-Abschnitten angeordnet werden. Nicht zuletzt werden ab jetzt neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung ebenfalls berücksichtigt. Dieser Vermittlungsausschuss hat gute Ergebnisse für unser Land gebracht.
Detlef Müller, stellv. Fraktionsvorsitzender