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Landeswahlkonferenz | 21. Dezember 2024

Kathrin Michel zur Spitzenkandidatin der SPD Sachsen für die Bundestagswahl gewählt

Die SPD Sachsen hat heute Kathrin Michel auf Platz 1 der Liste für die Bundestagswahl 2025 gewählt. Von den 80 Delegierten in Dresden bekam sie 84,8 % der Stimmen.

Die 61-Jährige aus Kamenz ist Bundestagsabgeordnete und Co-Landesvorsitzende der SPD Sachsen. 

„Ich bin dankbar für die starke Unterstützung der SPD Sachsen für meine erneute Bundestagskandidatur. Es ist wichtig, dass wir Sächsinnen und Sachsen auch im nächsten Bundestag wieder stark vertreten sind”, sagte Kathrin Michel nach ihrer Wahl.

„Gerade für Sachsen und meine Region die Lausitz brauchen wir konkrete Investitionen in moderne Technologien, gut bezahlte Arbeitsplätze und nachhaltige Energien. Es geht um die Zukunft unserer Region für uns, unsere Kinder und Enkelkinder. 

Ich trete für ein positives Bild der Lausitz, ein positives Bild von Sachsen ein: Wir können was und wir wollen was! Der Blick geht immer nach vorne, die Lausitz soll Aushängeschild für unser Sachsen sein.

Als Hauptberichterstatterin für den Einzelplan 11, Arbeit und Soziales, habe ich den vier Haushalten, die wir verabschiedet haben, jeweils für über 170 Milliarden Euro die Verantwortung in der Koalition getragen.

Als Mitglied im Haushaltsausschuss habe ich das große Privileg, mitzuentscheiden, wohin Fördermittel vergeben werden, ich konnte Projekte priorisieren. Das habe ich immer gemeinsam mit der Landesgruppe Sachsen entschieden und so konnte ich die Weichen dafür stellen, dass weit über 70 Millionen Euro Fördermittel nach Sachsen gelotst wurden. Diese erfolgreiche Arbeit möchte ich gern in der kommenden Legislatur fortsetzen.

Zudem kämpfe ich weiter dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche endlich keine Straftat mehr darstellen. Frauen müssen diese schwierige Entscheidung ganz persönlich treffen dürfen und ich kämpfe dafür, dass sie das in Würde und ohne Angst vor Stigmatisierung tun können. Ziel ist eine umfassende Beratung, barrierefreier Zugang zu medizinischer Versorgung und die Unterstützung von Frauen in allen Lebenslagen – ohne sie zu bevormunden, ohne sie zu kriminalisieren. Frauen entscheiden selbst. Deshalb gehört der § 218 gestrichen. Raus aus dem Strafgesetzbuch.”